Seit dem 28.9.2011 gilt die „Verordnung über die besondere Förderung von Schülerinnen und Schülern gemäß § 45 des Hamburgischen Schulgesetzes“ nach der Schüler mit mangelhaften Leistungen, bzw. in der Oberstufe mit weniger als 5 Punkten, gefördert werden müssen.
Der Förderung am Gymnasium Oberalster liegt ein umfangreiches Förderkonzept zugrunde, dessen Weiterentwicklung und Koordination mir in meiner Funktion als Förderkoordinatorin seit August 2013 obliegt. In enger Zusammenarbeit mit der Schulleitung, den Kollegen und Lerntrainern (leistungsstarke Schüler ab Klasse 9) bemühe ich mich derzeit verstärkt um eine Steuerung und Begleitung der Lernprozesse förderbedürftiger Schüler. Im Mittelpunkt unserer gemeinsamen Arbeit steht dabei der Schüler mit seinen ganz individuellen Eigenschaften, Interessen und Fähigkeiten. Unser Ziel ist es, die Schüler durch ein vielschichtiges und möglichst speziell auf ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Förderangebot auf ihrem schulischen Bildungsweg zu begleiten, um fachliche und arbeitsmethodische Lücken zu erkennen und frühestmöglich zu schließen. Im Vordergrund steht dabei die Entwicklung zum selbstständigen und eigenverantwortlichen Lernen. Dabei ist es uns besonders wichtig, Lernmotivation zu erhalten bzw. neu aufzubauen. Ein transparenter Austausch über den Förderbedarf und die angebotenen Fördermaßnahmen zwischen den Förderlehrkräften, den Lerntrainern, den Klassen- und Fachlehrern sowie den Schülern und Eltern ist mir sehr wichtig und wird durch die Weiterentwicklung geeigneter Diagnose- und Rückmeldewerkzeuge vorangetrieben.
Aufgaben:
Den Eltern entstehen durch die im Rahmen des Förderkonzepts angebotenen Maßnahmen keine Kosten.
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