(Stand 10.2.2010)
1 Das Zusammenleben von Schülern, Lehrern und Hauspersonal wird durch Rücksichtnahme und Höflichkeit im Umgang bestimmt
- Handlungen und Worte sollen von Toleranz und Achtung geprägt sein.
- Alle Schulmitglieder sind gehalten, bei beobachtbaren Verstößen angemessen einzugreifen.
- Mobiltelefone (Handys) oder elektronische Kleingeräte (MP3-Player, elektronische Spiele, wie z.B. „Nintendo“, Digitalkamera) dürfen auf dem Schulgelände weder eingeschaltet sein noch sichtbar mitgeführt werden. Sonderregelungen für den Unterricht außerhalb von Unterrichtsräumen werden von der Lehrkraft schriftlich genehmigt.
- Alle Schulmitglieder sind gehalten, der Unterrichtssituation angemessene Kleidung zu tragen.
2 Schüler und Lehrer haben ein Recht auf ungestörten Unterricht
- Schüler und Lehrer sind pünktlich zum Unterrichtsbeginn in den Unterrichtsräumen (Ist der Lehrer zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch nicht in der Klasse, muss dies im Büro gemeldet werden).
- Alle nötigen Arbeitsmaterialien sind zum Unterrichtsbeginn bereitzuhalten.
3 Die Schuleinrichtungen sollen schonend behandelt werden
- Ausstattung und Materialien der Schule sind mit Sorgfalt zu behandeln (Schäden sind unverzüglich beim Hausmeister oder im Büro zu melden).
- Unterrichts- und Aufenthaltsräume sind sauber zu verlassen (Gegebenenfalls können Schüler zum Reinigen angehalten werden).
- Das Betreten der Anpflanzungen ist nur dem Reinigungsdienst erlaubt.
- Ballspiele sind nur mit Softbällen oder auf den gekennzeichneten Flächen erlaubt.
- Die Turnhalle darf nur mit geeigneten Sportschuhen betreten werden.
- Tellergerichte, Getränke und Essen in offenen Bechern dürfen nur im Kantinenbereich verzehrt werden
- Das Essen und Trinken in Fachräumen ist untersagt
4 Die Sicherheitsregelungen sollen eingehalten werden
- Das Verlassen des Schulgeländes während der Schulzeit ist Schülern erst ab Klasse 11 erlaubt.
- In den Pausen dürfen sich Schüler nur an den unten genannten beaufsichtigten Plätzen aufhalten.
- Fachräume und Sportanlagen dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden.
- Das Fahren mit Fahrrädern oder Rollern ist nur auf dem Schwarzen Hof gestattet (Dabei gelten die Regeln der StVO. Roller dürfen auf dem übrigen Geländer nur zusammengeklappt mitgeführt werden).
- Beim Benutzen der Trampoline ist jegliche Gefährdung anderer streng untersagt.
- Das Werfen von Schneebällen und anderen Gegenständen ist verboten.
- Im Falle eines Gebäudealarms begeben sich die Schüler unter Führung des Lehrers auf den ausgewiesenen Fluchtwegen auf den Schwarzen Hof. Taschen sind in den Räumen zu lassen, das Klassenbuch ist für die Anwesenheitskontrolle mitzunehmen.
- Rauchen, Alkohol- und Drogengebrauch sowie das Mitführen von Waffen sind verboten (Steht ein Schüler während der Unterrichtszeit unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, wird er an diesem Tag vom Unterricht ausgeschlossen und muss sich bei der Schulleitung melden. Bei besonderen Anlässen (Schulfeiern o.ä.) kann die Schulleitung Personen über 16 Jahren einen gemäßigten Alkoholkonsum gestatten).
5 Aufenthalt außerhalb der Unterrichtszeiten
- In den länger als zehn Minuten dauernden Pausen verlassen die Schüler der 5. bis 10. Klassen ihre Unterrichtsräume. Die Klassenräume werden verschlossen. Die Mittagspause ist hiervon ausgenommen.
- Von Schülern kann das gesamte Schulaußengelände mit folgenden Ausnahmen genutzt werden: Parkplätze, Fahrrad-Abstellplätze, von der Aufsicht nicht einsehbare Bereiche
- Der untere Flur im Hauptgebäude ist kein Durchgang und darf von Schülern nur bei einem Anliegen im Sekretariat oder bei einem Lehrer betreten werden.
Die Lehrerzimmer dürfen von Schülern gar nicht, der Kopierraum nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden.
Die Flure vor den naturwissenschaftlichen Räumen dürfen nur in Begleitung eines Lehrers betreten werden.
Treppenhäuser dürfen nicht zum Aufenthatl oder Ablegen von Taschen und ähnlichem benutzt werden.
- Die fünf Minuten vor Unterrichtsbeginn sollen in den Klassenräumen zur Vorbereitung des Unterrichts und zum Säubern der Tafel genutzt werden.
- Veranstaltungen außerhalb der Unterrichtszeit sind dem Hausmeister eine Woche im Voraus mitzuteilen.
Schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes
Diese Hausordnung gilt sinngemäß auch für schulische Veranstaltungen außerhalb des Schulgeländes – insbesondere Punkt 4.8
Verstöße gegen die Hausordnung
Verstöße gegen die Hausordnung werden im Rahmen der Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen behandelt.
Inkrafttreten der Hausordnung und Art der Kenntnisnahme
Diese Hausordnung tritt am 11.2.2010 in Kraft. Alle Schüler – und bei nicht volljährigen Schülern zusätzlich ein Erziehungsberechtigter – bestätigen die Kenntnisnahme schriftlich. Diese Kenntnisnahme wird in der Schülerakte abgelegt. Zu jedem Schuljahresbeginn wird die Hausordnung im Klassenrat in altersgemäßer Form erneut thematisiert.